Cybersicherheit Aufzüge

Sicherheitsanforderungen an Betreiber von Aufzugsanlagen

Am 22.03.2023 wurde vom Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die technische Richtlinie TRBS 1115 Teil 1 „Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (MSR)“ veröffentlicht.
In ihr werden beispielhaft „elektrische Sicherheitseinrichtungen, die Sicherheitsbauteile im Sinne von Anhang III der Richtlinie 2014/33/EU (Aufzugsrichtlinie) sind“ sowie generell „Notbefehlseinrichtungen mit den zugehörigen Sicherheitsfunktionen“ als Anwendungsbereich ausgewiesen. Diese werden durch den immer mehr ansteigenden Vernetzungsgrad der Aufzugssysteme verstärkt zum Ziel von Cyberbedrohungen.
Die Richtlinie fordert, dass die Wirksamkeit sicherheitsrelevanter MSR-Einrichtungen als Schutzmaßnahme dauerhaft sichergestellt werden muss.
Der Arbeitgeber hat hierzu entsprechend § 3 BetrSichV die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen und daraus die notwendige Maßnahmen für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln abzuleiten.
Die Durchführung der entsprechenden Gefährdungsbeurteilung (GBU) darf dabei nur durch – auch bezüglich Cybersicherheit – fachkundiges und erfahrenes Personal erfolgen.


Author: Petr Magera


Folgende Aufgaben stehen an:

  • Ausgangspunkt: Systembezogene Auflistung aller Aufzugs-Sicherheitsbauteile und -Notbehelfseinrichtungen (Assets), die in den Anwendungsbereich der technischen Richtlinie fallen
  • Durchführung einer Cybersicherheitsrisiko-Beurteilung (z.B. entsprechend 6.1.2 / 8.2 ISO/IEC 27001)
  • Durchführung einer Cybersicherheitsrisiko-Behandlung (z.B. entsprechend 6.1.3 / 8.3 ISO/IEC 27001)
  • Dokumentation der Ergebnisse (inkl. Art und Umfang der vorgesehenen Kontrollen und Prüfungen) in Form eines Cybersicherheits-Konzeptes
  • Einbeziehung des/der Lieferanten / Dienstleister(s) möglich: In diesem Fall verbleibt weiterhin eine Überwachungsaufgabe beim Arbeitgeber

Wir unterstützen Sie gerne schnell und effizient bei der Abarbeitung dieser Aufgabengabenstellungen –
Profitieren auch Sie von unserer Expertise.


Author: Arisa Chattasa

Cybersicherheitskonzept Aufzugsanlagen

Ja, ich interessiere mich für Ihre Unterstützungsleistungen bei der Erstellung eines Cybersicherheitskonzepts Aufzüge gemäß TRBS 1115 Teil 1. Ich bitte um Zusendung weitergehender Informationen.